Vorsitzende: | Romy Liebscher |
1. Stellvertreter: | Rico Schettler |
2. Stellvertreter: | Ralph Tinibel |
Schatzmeister: | Sebastian Jedlicka |
Schriftführer: | Bernd Höfer |
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Kassenprüfer: | Diana Mauersberger, Carry Thümmel |
§ 1 – Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der im Jahre 1898 gegründete Verein führt den Namen
Heimatverein „Liederhain“ Dittersdorf e.V.
Der Verein hat seinen Sitz in Lößnitz. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 – Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
§ 3 – Selbstlosigkeit
Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 4 – Mittelverwendung
Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Die Zuständigkeit richtet sich nach der jeweiligen Kassen- und Beitragsordnung.
§ 5 – Begünstigungen
Es darf keine Person durch Ausgabe, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 6 – Mitgliedschaft
Die Zahl der Mitglieder ist unbeschränkt. Dem Verein können außer den aktiven Mitgliedern auch passive Mitglieder (nicht wahlberechtigt) sowie die Ehrenmitglieder angehören. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Die Mitgliedschaft entsteht durch die Zustimmung des Vorstandes zu einem schriftlich gestellten Antrag.
Die Mitgliedschaft erlischt durch:
§ 7 - Organe
Die Organe des Vereins sind: 1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung
§ 8 – Vorstand
§ 9 – Beirat
Der Vorstand kann für Zuarbeiten einen Beauftragten für Kultur und einen Chronisten benennen.
§ 10 – Mitgliederversammlung
§ 11 – Abteilungen
§ 12 – Mitgliedsbeiträge
§ 13 - Datenschutz im Verein
§ 14 – Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde. Dazu ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung entsprechend § 10 zu fassen, in dem diese andere Körperschaft benannt wird.
§ 15 – Ordnungen
Zur Durchführung der Satzung und zur besseren Regelung der Angelegenheiten des Vereins kann sich der Verein Ordnungen wie eine Kassen-, Beitrags- und Abteilungsordnung geben. Diese Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.
Lößnitz, den ____________________ _____________________
Vorsitzende/r 1. Stellvertreter
Datenschutzrichtlinie
Heimatverein „Liederhain Dittersdorf“ e.V.
Lößnitz, den 28.06.2019
Information für unsere Vereinsmitglieder zum Thema Datenschutz im Verein
Mit dieser Richtlinie, die die Mitgliederversammlung am 28.06.2019 beschlossen hat, werden die Mitglieder des Vereins über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Verein informiert. Diese Richtlinie ist Grundlage für die Einwilligungserklärung der Mitglieder. Die personenbezogenen Daten werden dabei zum einen durch den Verein, aber ggf. auch durch Dritte verarbeitet.
1. Verantwortlichkeit des Vereins und Ansprechpartner
Der Heimatverein Liederhain Dittersdorf e.V. ist auf der Grundlage der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Verein. Fragen sind grundsätzlich an den Vorstand des Vereins zu richten.
Ansprechpartner im Vorstand ist …
Nähere Informationen sind auf der Homepage des Vereins unter www.heimatverein-dittersdorf.de finden.
2. Grundlage für die Verbreitung von Daten im Verein
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Heimatverein Liederhain Dittersdorf e.V. beruht auf der von den Betroffenen erteilten Einwilligung und auf der Satzung des Vereins in der Fassung vom 01.03.2019. Den Regelungen der Satzung haben sich die Mitglieder mit ihrem Beitritt in den Verein unterworfen. Auf der Grundlage der Satzung besteht im Verein eine Datenschutzrichtlinie, die die Mitgliederversammlung am 01.03.2019 beschlossen hat.
In die Geltung dieser Regelungen haben die Mitglieder eingewilligt.
3. Verarbeitung durch den Verein
Der Heimatverein Liederhain Dittersdorf e.V. erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Mitglieder und Mitarbeiter zur Erfüllung seines Vereinszwecks und im Rahmen der Mitgliedschaft, um seine Aufgaben umfassend wahrnehmen zu können.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Erfüllung der Aufgaben des Vereins und der sich daraus ergebenden Pflichten und Aufgaben erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs. 1 DSGVO.
Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage an andere öffentliche Stellen, die diese Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen oder an private Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Verwendung dieser Daten darlegen.
Der Verein erhebt und verarbeitet folgende Daten von seinen Mitgliedern und Mitarbeitern:
a) Daten für die Mitgliederverwaltung und Kontaktaufnahme
b) Daten für die Beitragserhebung
c) Daten und Bilder für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins
4. Wie verarbeitet der Verein diese Daten?
Die personenbezogenen Daten der Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins werden durch die Geschäftsstelle in folgenden Programmen und Datenbanken gespeichert:
a) …
b) …
c) …
6. Löschung und Übertragung der Daten
Personenbezogene Daten der Mitglieder und Mitarbeiter müssen durch den Verein solange gespeichert werden, wie sie für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind. Sofern keine besonderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen, werden die Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
7. Rechte der Mitglieder
Mitglieder haben nach der EU-Datenschutzgrund VO verschiedenen Rechte gegenüber dem Verein. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus den Art. 15 – 18 und 21. Mitglieder haben u.a. das Recht, der Verwendung ihrer Daten zum Zweck der Ausübung der Aufgaben des Vereins, jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Mitglieder berechtigt, Auskunft der beim Verein gespeicherten personenbezogenen Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Anfragen von Mitgliedern werden vom Verein grundsätzlich innerhalb eines Monats beantwortet.
8. Datenschutzansprechpartner des Vereins
Sollte ein Mitglied der Ansicht sein, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen geltendes Recht verstößt, ist der Vorstand des Vereins oder die in Absatz 1 benannte Person anzusprechen.
Gemäß der §§ 10, 12 der Satzung des Heimatvereins „Liederhain“ Dittersdorf e.V. hat die Mitgliederversammlung folgende Beitrags – und Kassenordnung beschlossen:
§ 1 Mitgliedsbeiträge
(1) Mitgliedsbeiträge werden gemäß § 12 der Satzung erhoben.
(2) Jedes Mitglied des Vereins entrichtet einen jährlichen Beitrag in Höhe von € 12,00.
Die Mitgliedsbeiträge für juristische Personen und Einzelunternehmer werden im Einzelfall vom Vorstand des Vereins entschieden, dürfen aber die vorgenannten € 12,00 nicht unterschreiten.
Bei Ehepaaren bzw. Partnern, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und beide Mitglieder des Vereins sind, beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag für beide Personen zusammen € 18,00. Ehrenmitglieder des Vereins sind von der Beitragszahlung befreit.
(3) Die Beitragszahlung erfolgt bis zum 31.03. eines jeden Jahres möglichst bargeldlos im Lastschriftverfahren auf das Konto des Vereins.
§ 2 Spenden
Der Verein ist berechtigt Spenden, die der unmittelbaren Verwirklichung des Vereinszwecks dienen, anzunehmen. Spenden werden vom Vorsitzenden, dessen Stellvertreter oder vom Schatzmeister bescheinigt.
§ 3 Haushaltsplan
Für das laufende Geschäftsjahr kann ein Haushaltsplan aufgestellt werden. Hierüber entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Soweit der Vorstand einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss fasst, soll der Haushaltsplan bis spätestens zum 31.03. eines laufenden Geschäftsjahres aufgestellt werden. Die Vorbereitung obliegt dem Vorstand. Den Beschluss über den Haushaltsplan fasst die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
§ 4 Ausgaben
Über Ausgaben des Vereins bis € 250- im Einzelfall und insgesamt € 1.000,- jährlich entscheidet der Vorstandsvorsitzende oder der Abteilungsleiter in seiner Abteilung.
Über Ausgaben von mehr als € 250,- im Einzelfall und insgesamt mehr € 1.000,- jährlich entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
Soweit eine Ausgabe bereits Bestandteil des beschlossenen Haushaltsplanes für das laufende Geschäftsjahr ist, verbleibt die Zuständigkeit auch bei Ausgaben über € 250,- im Einzelfall oder insgesamt mehr als € 1.000,- jährlich beim Vorstandsvorsitzenden oder Abteilungsleiter.
§ 5 Konto, Handkasse, Buchführung
(1) Der Verein führt ein Konto bei der Volksbank unter
Kto
IBAN
BIC
Zeichnungsberechtigt sind der Vorstandsvorsitzende, die Stellvertreter und der Schatzmeister.
(2) Der Schatzmeister und die Abteilungsleiter des Vereins sind berechtigt, zur Abwicklung der laufenden Geschäfte eine Handkasse zu führen. Das Gesamtvolumen der Handkasse soll € 1.000,- nicht überschreiten. Kurzfristige Überschreitungen dieses Limits sind zulässig.
(3) Der Vorstand ist verpflichtet, über Einnahmen und Ausgaben sowie das Vermögen des
Vereins, Konto- und Kassenbücher nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung
zu führen.
§ 6 Jahresrechnung, Rechnungsprüfung
(1) Der Vorstand hat eine Jahresrechnung zu erstellen und diese bis zum 31.03. des Folgejahres der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
(2) Die Mitgliederversammlung wählt 2 Rechnungsprüfer, die nicht gleichzeitig dem
Vorstand angehören dürfen. Diese sind zur laufenden Prüfung der Finanzunterlagen berechtigt und haben die Jahresrechnung vor der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung zu prüfen.
§ 7 Ergänzungen
Die Beitrags- und Kassenordnung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.
Lößnitz, den
Vorstandsvorsitzender Stellvertreter Schatzmeister